Das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch:
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam...
[...]
5. (Fingierte Erklärungen)
...eine Bestimmung, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt, es sei denn, dass
- dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und
- der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;
Lies dir doch mal diese Seite durch: https://www.facebook.com/terms/provisions/german/index.php
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